Gesetz zum Schutz der Nichtraucher

Nichtraucher-Hotel

Es ist uns vom Gesetzgeber nicht gestattet Raucherzimmer oder eine Raucherzone im Hotel anzubieten.

Wir sind gesetzlich verpflichtet darauf hin zu weisen, dass im gesamten Hotel nicht geraucht werden darf. Weder an geöffneten Fenstern oder Türen, die zum Innenhof führen, ist Rauchen erlaubt.

Die gesetzliche Strafe von bis zu € 5.000,– ist im Falle einer Zuwiderhandlung vom Gast zu zahlen.

Für eine eventuelle Missachtung berechnet das Hotel neben der gesetzlichen Strafe in jedem Fall € 100,– für eine Grundreinigung des Zimmers.

Der Gerichtstand ist Hamburg.